Die Sicherheitskräfte hatten während des Euromaidans am 20. Februar 2014 keine rechtlichen Gründe, gegen die friedlichen Protestierenden Waffen einzusetzen. Dies erklärte der Chef der Hauptverwaltung für Spezialermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine Serhij Horbatjuk am 19. November in Kiew. Er sagte, dass die ehemaligen Machtbehörden gesetzwidrig befohlen hatten, gegen die unbewaffneten Demonstranten Waffen einzusetzen, um sie einzuschüchtern.