Die Gesetzesvorlage über Änderungen an der Verfassung kann ohne Abstimmungen und Verzögerungen verabschiedet werden. Das ukrainische Parlament muss einen Konsens zu diesem Gesetzentwurf finden. Dies erklärte Oleksij Filatow, der stellvertretende Leiter des Präsidialamtes, Vertreter des Präsidenten im Verfassungsgericht, berichtet die Agentur Interfax Ukraine. Filatow teilte ferner mit, dass das Verfassungsgericht bestätigte hatte, diese Gesetzesvorlage entspreche dem Grundgesetz der Ukraine.