Am Freitag wurde das Gesetz zur Kommunalwahl in der Parlamentszeitung veröffentlicht und tritt somit am Samstag in Kraft. Laut dem Gesetz erwarten ukrainische Politiker und Wähler beim Urnengang Ende Oktober dieses Jahres grundlegende Neuerungen. So wurde das bisherige gemischte System durch das Verhältniswahlsystem mit offenen Parteilisten bei der Wahl von Gebiets-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksräten ersetzt. Laut dem stellvertretenden Chef des Präsidialamtes, Witalij Kowaltschuk, habe das alte System die Nachteile von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht verbunden. Das neue System offener Parteilisten wird ihm zufolge dazu beitragen, das „die Wahlen auf der Grundlage des Wettbewerbs der Ideen und Programme und nicht der Geldbeutel stattfinden“. Außerdem wird das System der absoluten Mehrheitswahl bei der Wahl von Bürgermeistern in den Städten mit mehr als 90.000 Wahlberechtigten eingeführt. Sollte dort kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen, dann wird es eine Stichwahl geben. Eine weitere Neuerung besteht im Verfahren zur Absetzung eines Abgeordneten durch Wähler.