Als „Provokation“ bezeichnete das Außenministerium der Russischen Föderation die Ankündigung der Ukraine, im Luftraum vor der Schwarzmeerhalbinsel Krim Raketen abfeuern zu wollen. Werden die Übungen zustande kommen, "behalte sich Russland das Recht vor, erstens, die ukrainischen Raketen abzuschießen und zweitens, die ukrainischen Raketengeschütze anzugreifen". Das geht aus einem Schreiben der russischen Verteidigungsbehörde an Militärattaché in der Botschaft der Ukraine in Moskau hervor, meldet die Agentur UNIAN unter Berufung auf eine Quelle im Verteidigungsministerium der Ukraine. Wie berichtet planen die ukrainischen Militärs am 1. und 2. Dezember ein Übungsschießen mit Raketen im ukrainischen Luftraum vor der Krim.