Der Beschluss des Europäischen Rats über die Verlängerung individueller Sanktionen der EU gegen 150 natürliche und 37 juristische Personen aus Russland und der Ukraine, der am Vortag gefasst worden war, wurde nun heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine weitere Verlängerung der einzuschränkenden Maßnahmen, die die Europäische Union im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen hatte, werde bis zum 15. September 2017 gelten. Diese Maßnahmen sind wegen der „Untergrabung der territorialen Integrität, der Souveränität und der Unabhängigkeit der Ukraine" eingeführt worden, heißt es im Dokument. Sie sehen das Einreiseverbot in die EU-Länder sowie die Einfrierung von Aktiva für die Personen, die auf Schwarze Liste gesetzt worden sind.