Der Internationale Gerichtshof der UN in Den Haag hat eine Interims-Entscheidung bezüglich der Klage der Ukraine gegen Russland getroffen. Minderheiten auf der annektierten Halbinsel Krim müssen von Russland besser geschützt werden. Die ethnischen Gruppen hätten ein Recht auf eigene Organisationen und Unterricht in ihrer Sprache, heißt es in der Entscheidung des UN-Gerichtshofs. Es wurde dabei deutlich gemacht, dass das Parlament der Krimtataren, die Medschlis, das von den russischen Behörden als extremistische Organisation verboten worden war, seine Arbeit wieder aufnehmen können müsse. Gleichzeitig wies das Gericht die Forderung der Ukraine zurück, Maßnahmen gegen Russland gemäß dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus zu verhängen.. "In diesem Stadium des Verfahrens" reichten die vorgelegten Beweise nicht aus, urteilten die 16 Richter in Den Haag. Sie betonten aber, dass das Hauptverfahren noch nicht eröffnet sei. Wann das geschieht, ist noch nicht bekannt. Der Prozess dazu wird sich voraussichtlich über viele Jahre hinziehen. Außerdem wurden beide Konfliktparteien erneut aufgefordert, das Abkommen von Mink zur Herstellung des Friedens im Osten der Ukraine einzuhalten.