Das Verfassungsgericht soll heute das vom Parlament eingebrachte Präsidialprojekt zu Änderungen an der Verfassung im Teil der Gerichtsreform behandeln. Das Parlament hat am 22. Dezember 2015 dem Verfassungsgerichtshof diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Präsidialamt betont, dass diese Gesetzesvorlage die Depolitisierung und ein unabhängiges Gerichtssystem sowie Begrenzung der Immunität von Richtern vorsieht. Das ukrainische Parlament seinerseits muss das Gesetz über die Dezentralisierung der Macht bis Ende dieser Session verabschieden.