Die Werchowna Rada verabschiedete am Dienstag auch Änderungen zu mehreren gesetzgebenden Akten, die notwendig sind, um eine Gerichtsreform durchzuführen. Im Laufe der zweiten Lesung der Gesetzesänderungen haben die Parlamentsabgeordneten vom 7. September an insgesamt über 4 Tausend Korrekturen erörtert, was 7 Plenartage in Anspruch genommen hat. Der Parlamentspräsident Andrij Parubij nannte die Debatten zu Gesetzentwürfen die längsten in der Geschichte des ukrainischen Parlaments. Unter anderem wird vorgesehen, das sogenannte „elektronische Gericht“ einzuführen. Gemeint wird das Gerichtsverfahren mit Verwendung elektronischer Technologien, wo alle Verfahrenshandlungen durch Mittel der Elektronenbindung ausgeübt werden. Wobei sich die Gerichtsteilnehmer weiterhin in Printform an das Gericht wenden können.