Die ukrainische Regierung veröffentlichte eine Regelung zur Beförderung von Waren in das und aus dem Gebiet der Durchführung der Antiterroroperation. Gemäß der Anordnung vom 1. März wird die Regelung durch ein Rechtsverfahren für die Beförderung von Waren, darunter Hilfsgütern, in und aus der ATO – Zone(über die Kontaktlinie oder in ihrem Rahmen)bestimmt. Die Regelung tritt 10 Tage nach der Veröffentlichung der Anordnung in Kraft. Das Ministerkabinett beauftragte das Antiterrorzentrum bei den Sicherheitskräften sowie bei anderen zuständigen Behörden der Ukraine, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Freiwilligen, an den Checkpoints für die In-und Ausreise rechtswidrige Warenbeförderung zu unterbinden sowie die Beförderung humanitärer Güter im bzw. aus dem ATO – Raum zu kontrollieren.